Man muss nur wollen

Der Regierungsrat will den Versammlungsgemeinden ermöglichen, u.a. für die Genehmigung ihrer Budgets auf Volksabstimmungen auszuweichen, um ihre Handlungsfähigkeit in der Pandemie sicherzustellen. Gut so! Diesen politischen Willen braucht es nun dringend auch bei den wirtschaftlichen Abfederungsmassnahmen.

In den meisten Zürcher Gemeinden muss das Budget von einer Gemeindeversammlung genehmigt werden. Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist jedoch unklar, ob in den Wintermonaten Gemeindeversammlungen überhaupt noch in einem vernünftigen Rahmen stattfinden können. Denn auch wenn sie weiterhin erlaubt sind, dürften momentan viele Stimmberechtigte zu Recht zögern, an einer Veranstaltung dieser Grössenordnung teilzunehmen.

 

So besteht das Risiko, dass zahlreiche Versammlungsgemeinden plötzlich ohne genehmigtes Budget dastehen. Das wäre schon in normalen Zeiten suboptimal. In der aktuellen Situation wäre es jedoch geradezu fatal. Denn ohne ordentlichem Budget fehlt den Gemeinden der Spielraum, um durch die Pandemie verursachte finanzielle Notlagen schnell und unbürokratisch abzufedern.

Keine Zeit zu verlieren

Um dieses Risiko abzuwenden, beantragt die Zürcher Regierung unter Federführung von SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr dem Kantonsrat ein befristetes neues Gesetz, dank dem Gemeindevorstände Geschäfte, die normalerweise in Gemeindeversammlungen entschieden werden, den Stimmberechtigten alternativ auch an der Urne zur Abstimmung unterbreiten können.

 

Die SP Zürich begrüsst diesen Schritt und unterstützt ausdrücklich auch die Dringlichkeit des Anliegens. Der Kantonsrat muss nun alle Hebel in Bewegung setzen, damit das Gesetz möglichst rasch in Kraft treten und die Gemeinden ihrer Bevölkerung bestmöglich durch die Pandemie begleiten können.

Fehlende gesetzliche Grundlagen kein unüberwindbares Hindernis

Dass der Regierungsrat für die Handlungsfähigkeit der Gemeinden in kürzester Zeit eine gesetzliche Grundlage ausgearbeitet und dem Kantonsrat zur Genehmigung unterbreitet hat, zeigt zudem, dass fehlende gesetzliche Grundlagen kein unüberwindbares Hindernis sind. Es braucht nur genug politischen Willen.

 

Und was in diesem Fall galt, gilt auch bei den dringend nötigen wirtschaftlichen Abfederungsmassnahmen: «das können wir nicht» und «da sind wir nicht zuständig» sind schlichtweg keine akzeptablen Antworten, wenn Tausende von Existenzen auf dem Spiel stehen. Fehlt eine gesetzliche Grundlage, dann müssen Kantons- und Regierungsrat sie eben schaffen. Und zwar schnell.